Geschäftsbedingungen
Bis 8 Wochen vor der Veranstaltung wird die Raummiete zu 100% in Rechnung gestellt
Ab 2 Wochen vor der Veranstaltung wird die Raummiete, sowie die erwarteten Speise- & Getränkeumsätze zu 100% verrechnet.
Stornofrist Zimmer
Eine kostenlose Stornierung der Reservierung ist bis 8 Wochen vor Ankunft möglich.
Bei einem Storno bis 4 Wochen vor Ankunft der Gäste werden 50% des vereinbarten Entgeltes aller nicht verkaufbaren Zimmer in Rechnung gestellt.
Bei einem Storno innerhalb von 4 Wochen vor Ankunft werden 75% des vereinbarten Entgeltes aller nicht verkaufbaren Zimmer in Rechnung gestellt
Die uns 7 Tage vor Ankunft der Gäste bekannt gegebene Zimmeranzahl ist bindend und wird in Rechnung gestellt.
Bei Nichtanreise werden die gesamten Nächtigungskosten in Rechnung gestellt.
Teilnehmeranzahl
Die voraussichtliche Teilnehmeranzahl und die exakte Veranstaltungsdauer werden bei Bestätigung von Veranstaltungen rückbestätigt. Diese Teilnehmeranzahl kann bis 21 Tage vor Beginn reduziert werden, das Hotel ist jedoch berechtigt bei Reduzierung von mehr als 10% die Preise neu zu berechnen sowie bestätigte Räumlichkeiten zu tauschen. Bis 5 Werktage vor Beginn der Veranstaltung ist die genaue Angabe der Teilnehmer bekannt zugeben. Diese Garantiezahl muss an die Bankettleitung durchgegeben werden und gilt als garantierte Mindesteilnehmerzahl und wird dem Veranstalter auf jeden Fall in Rechung gestellt. Sollten darüber hinaus mehr Personen teilnehmen, so wird nach tatsächlich anwesender Personenzahl verrechnet.
Im Falle einer Reduzierung der Teilnehmerzahl ohne vorherige Bekanntgabe dieser bis 5 Arbeitstage vor Beginn der Veranstaltung, wird die ursprüngliche Teilnehmeranzahl bei Anfrage verrechnet.
Service
Dem Veranstalter wird vom Hotel auch nach Ende der Veranstaltung Personal zu Verfügung gestellt. Bei Veranstaltungen, die über 22.00 Uhr hinausgehen, werden pro Mitarbeiter & Stunde € 35,- inkl. Mehrwertsteuer in Rechung gestellt. Ändern oder verschieben der Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so bedarf dieses einer schriftlichen Bekanntgabe von Seiten des Veranstalters sowie schriftlicher Rückbestätigung der Bankettabteilung.
Kündigung durch das Hotel
Das Hotel ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet der Ruf, sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet ist höhere Gewalt einwirkt vereinbarte Anzahlungen nicht rechtzeitig im Hotel eintreffen.
Der Veranstalter ist nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt.

