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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Buchungen im Hotel Turmhof
Johanna Köckeis-Grüner
Josef Schöffel-Straße 9, A-2352 Gumpoldskirchen

Vorliegende allgemeine Bedingungen für Veranstaltungen und Zimmerreservierungen im Hotel Turmhof, Josef Schöffel Straße 9, 2352 Gumpoldskirchen (in der Folge kurz „Hotel“ genannt) sind Vertragsbestandteil des von Ihnen (in der Folge kurz „Gast“ genannt) erteilten Auftrages. Eigentümer Hotel Turmhof ist Frau Johanna Köckeis-Grüner. Anderslautende Bedingungen des Gastes sind ungültig. Der „Gast“ unterwirft sich diesen Bedingungen sowie allen einschlägigen gewerberechtlichen und sonstigen Vorschriften und übernimmt durch seine Unterschrift die Haftung für deren Einhaltung.

Stornierung Einzelbuchungen/kurzfristige Buchungen:
Kostenlose Stornierung bis 72 Stunden vor Anreise möglich. Danach werden die vollen 100% Logiskosten in Rechnung gestellt.

Stornierung Gruppenbuchungen:
Kostenlose Stornierung der Zimmer bis zu 7 Wochen vor Anreise möglich.
Bis zu 4 Wochen vor Anreise werden 50 % des vereinbarten Entgeltes aller nicht verkauften Zimmer in Rechnung gestellt.
Bei einem Storno innerhalb von 4 Wochen vor Ankunft werden 75 % aller nicht verkauften Zimmer in Rechnung gestellt.
Die Anzahl 1 Woche vor Anreise gebuchter Zimmer ist bindend und wird als solche 100 % in Rechnung gestellt.



Stornierung Veranstaltungen:
Kostenlose Stornierung bis 7 Wochen vor der Veranstaltung. Danach wird die Raummiete/Logis zur Gänze in Rechnung gestellt. Wenn es dem Hotel möglich ist den Termin kurzfristig weiterzuvermitteln, wird die Raummiete/Logis gut geschrieben. Teilnehmerzahl:
Die Teilnehmeranzahl ist eine Woche vor Anreise bindend.

Service:
Gerne stellt das Hotel dem Gast Personal nach 24 Uhr zur Verfügung. Pro Mitarbeiter muss in diesem Fall € 40,--/Stunde in Rechnung gestellt werden.


Musik:
Sollte der Gast während einer Veranstaltung Musik planen, ersuchen wir ihn höflichst, die notwendigen Anmeldungen bei AKM rechtzeitig und persönlich einzureichen. Örtliche Nachtruhezeiten sind einzuhalten!

Eingebrachte Speisen und Getränke:
Das Mitbringen von Speisen und Getränken zum Verzehr in öffentlichen Räumen und Anlagen des Hotels ist nicht gestattet. Ausnahmen sind mit ausdrücklicher Genehmigung durch die Geschäftsleitung möglich.


Aufbau Seminarequipment/Dekorationen:
Der Gast ist verpflichtet, die beabsichtigte Installation von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen dem Hotel mitzuteilen und die Einwilligung einzuholen. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden.

Kündigung durch das Hotel:
Das Hotel ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn
1) der Ruf, sowie die Sicherheit des Hotels gefährdet sind
2) Vereinbarte Anzahlungen nicht geleistet wurden
3) Die Veranstaltung den reibungslosen Ablauf des Hotels behindert

4) Der Raum an Dritte ohne Wissen des Hotels vergeben wird

5) Höhere Gewalt herrscht. 

Der Gast ist nicht zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt.


Haftung:
Reservierungen müssen von bevollmächtigten und zeichnungsberechtigten Personen rückbestätigt werden. Diese Personen haften somit als Solidarschuldner für die Erfüllung aller Vereinbarungen mit dem Hotel. 

Eingebrachte Gegenstände und Wertsachen: Bei Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen und Wertsachen übernimmt das Hotel keine Haftung. Jedwede spezielle Versicherung hat der Veranstalter selbst zu besorgen. 


Wertsachen können kostenlos in den eigenen Zimmersafes deponiert werden.

Preise: Sämtliche Preise verstehen sich in Euro, inklusive aller Steuern und Abgaben; gültig bis auf Widerruf.



Rechnungen: 
Anzahlungen: Nach Fixierung einer Gruppenreservierung/Veranstaltung benötigen wir mindestens 30% Anzahlung des zu erwartenden Umsatzes, spätestens jedoch bis 3 Wochen vor Anreise auf unser Bankkonto bei der Raiffeisen Regionalbank Mödling IBAN AT 363 225 000 000 421008.

Rechnungsbelege sind ohne Abzug sofort zahlbar. Bei Zahlungsverzug sind wir gezwungen, Verzugszinsen von 4 % über der jeweiligen Bankrate sowie zusätzliche Mahn- und Inkassospesen in Rechnung zu stellen..

Gerichtsstand: Als Gerichtsstand wird Mödling vereinbart.

Stand: 01.01.2015
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